INTERNATIONALE LUFTFRACHTSPEDITION
Die für uns eintreffenden Sendungen zu übernehmen, in
unserem Namen zollamtlich abzufertigen, die Zollanmeldung
und die Zollwertanmeldung zu erstellen, rechtsverbindlich zu
unterzeichnen und soweit erforderlich, die Einfuhrerklärung für
uns abzugeben.
Das Merkblatt Zollwert (0466) zu den Vordrucken 0464 und
0465 (Zollwertanmeldung) ist uns bekannt. Wir verpflichten uns,
alle darin genannten, den Zollwert betreffenden Umständen und
etwaige spätere Änderungen zu beachten und dem
Bevollmächtigten rechtzeitig vor Abgabe der Zollwertanmeldung
mitzuteilen.
Wir übernehmen gegenüber der Firma Intrans-Air-Cargo Int.
Spedition GmbH die volle Haftung für die Vollständigkeit und
Richtigkeit sämtlicher Angaben, die für die Durchführung der
Verzollung erforderlich sind.
Uns ist bekannt, dass der bevollmächtigte Spediteur
ausschließlich nach den Allgemeinen Deutschen
Spediteurbedingungen in der Fassung der ADSp. 2003 arbeitet.
ZOLL- und
ÜBERNAHMEVOLLMACHT
Zur Vorlage bei den Luftverkehrsgesellschaften und den
zuständigen Zollämtern.
Wir beauftragen und bevollmächtigen bis auf Widerruf die Firma
INTRANS AIR CARGO
Wir arbeiten nach ADSp. (Allg.Deutsche
Spediteurbedingungen) in der Fassung 2016
INTRANS-AIR-CARGO GmbH